Vorratsdatenspeicherung nutzlos
Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 3000 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. “In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote”, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein “wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems”. (…) Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht in Freiburg hatte im Jahr 2008 ergeben, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum 2003 und 2004 nur um 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können.
via heise

