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Archived entries for Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung Propaganda

Der AK Vorratsdatenspeicherung hat sich den Bericht des Bundeskriminalamts zu den angeblichen Konsequenzen des Endes des Vorratsdatenspeicherung angesehen:

  • Schon das erste Fallbeispiel belegt, wie eine Straftat durch eine Fangschaltung (“Quick Freeze”) auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden konnte.
  • Das zweite Fallbeispiel erschöpft sich in der bloßen Behauptung, Straftaten hätten ohne Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können. Weil aber die Aufklärungsrate ohne Vorratsdatenspeicherung ebenso hoch war, ist davon auszugehen, dass eine anderweitige Aufklärung möglich gewesen wäre.
  • Die immer wieder genannte Zahl des Bundeskriminalamts, ohne Zugriff auf Vorratsdaten wären in ca. 80% der 38.000 Telekommunikations- und Internetdelikte keine Ermittlungsansätze vorhanden gewesen, entpuppt sich als “Schätzung” des BKA ohne jegliche greifbare Grundlage. Pikanterweise wurde im Jahr 2008, auf welches sich das Bundeskriminalamt bezieht, im Internetbereich noch gar nicht auf Vorrat gespeichert. Sowohl 2007 wie auch 2008 wurden etwa 80% der bekannt gewordenen Verdachtsfälle von Internetdelikten aufgeklärt - ganz ohne Vorratsdaten. In Bundesländern, die schon die Zahlen für 2009 vorgelegt haben, hat das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate bei Internetdelikten nicht nennenswert erhöht.

Schöner Kommentar: Und der BDK weinte bitterlich

Sehr lesenswert kommentiert Felix Neumann die Pressemeldung des BDK Vakuum bei der Kriminalitätsbekämpfung im Internet ist ein Hochrisiko für die Sicherheit der Bürger – Sondersitzung der IMK und JuMiKo zur Schadensbegrenzung unverzichtbar

Bemerkenswert an der Pressemeldung ist aber nicht nur die Schadenfreude, die sie erzeugt. Bemerkenswert ist die ehrliche Furcht ihres Autors, daß sich etwas ändert in Sachen Grundrechte, daß man der Polizei eben nicht mehr jeglichen erdenklichen Kredit schenkt. Es ist nicht nur Pressemeldungsbefindlichkeitsanzeige: Man ist wirklich konsterniert.

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und daher nichtig, bislang gespeicherte Daten müssen umgehend gelöscht werden. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht heute.

Leider findet das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung “nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig” so dass man wohl damit rechnen muss, dass es einen neuen Anlauf gibt. Trotzdem ist es ein großer Erfolg!

via Virtuelles Datenschutzbüro

Du kannst dich nicht mehr verstecken

Frank Rieger in der FAZ über die Vorratsdatenspeicherung. Lesenswert.

Die Abbildung menschlichen Verhaltens in den Datenspuren ist mittlerweile genügend erforscht und analysiert, so dass sich auch in großen Mengen von Verkehrsdaten typische Muster auffinden lassen. (…) Mit über einen längeren Zeitraum gesammelten und analysierten Daten lässt sich ein genaues Modell des normalen alltäglichen Lebens einer Person, einer Gruppe oder auch einer großen Menschenmenge errechnen. Wir sind in unser Individualität sehr viel vorhersehbarer als uns bewusst ist. Der normale Bewegungsradius und die übliche Häufigkeit, Dauer, Uhrzeit von Anrufen und ihren Zielrufnummern lässt sich mathematisch abbilden. (…) Können wir uns, die Frage muss gestattet sein, darauf verlassen, dass der heutige freundliche Rechtsstaat von nebenan nicht unter dem Druck kommender realer oder imaginärer Bedrohungen zu einem repressiven Präventionsstaat wird? Es gibt ein deutliches Warnzeichen: Die technischen Abfrageschnittstellen für die Verkehrsdaten sind auf automatisierte Massenabfertigung ausgelegt, so wie es für eine schnelle Ausweitung und massenhafte Analyse notwendig ist. Im digitalisierten Ablauf sind rechtliche Schranken nur noch als störender Sonderfall vorgesehen, die im Notfall mit einer kleinen Änderung am Programm wegrationalisiert werden können.

Es geht auch anders…

Schweden widersetzt sich, wohl aus Angst von den Erfolgen der Piratenpartei, der Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Justizministerin Beatrice Ask erklärte laut einem Bericht der “taz”, dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die Regierung habe ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen, ob die Richtlinie die Privatsphäre einzelner Bürger verletze und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Zuvor hatte bereits die designierte schwedische Innenkommissarin, Cecilia Malmström, angekündigt, dass sie die Vereinbarkeit der Direktive mit dem übrigen Gemeinschaftsrecht prüfen wolle.



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