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Archived entries for Vorratsdatenspeicherung

Interne Mitteilung der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung

Der AK Vorratsdatenspeicherung hat eine interne Mitteilung der EU-Kommission zum aktuellen Stand des Evaluierungsverfahrens der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ins Deutsche übersetzt.

Die Kommission berichtet in ihrem eigentlich nicht-öffentlichen Dokument weiterhin darüber, dass die ehemals vorgesehene Beschränkung der Datenabfrage zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten zur Makulatur geworden ist. Es gibt keine juristisch belastbare Definition davon, was man als “schwere Straftat” zu verstehen habe. Dementsprechend missbräuchlich werden die sensiblen Vorratsdaten in einigen Ländern der EU heutzutage teilweise massenhaft ver- und entwendet.

Ganz offen diskutiert der Text die Möglichkeiten, die Anwendbarkeit der Vorratsdaten für eine erneuerte Richtlinie in bisher unbekannten Umfang auszuweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, auf “mittels Telefon oder Internet” begangene Straftaten oder auf derart schwammige Vergehen wie “Hacking” oder in jedem - rechtlich wiederum nicht ausreichend definierten - allgemeinen “Notfall”. Die EU-Kommission prüft sogar, künftig auch die Nutzung von Instant Messaging-Software und Chats sowie von Uploads und Downloads im Internet nachverfolgbar zu machen.

Konstruktion einer “Schutzlücke”

In einem heute veröffentlichten Schreiben an den Bundesrechnungshof wirft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dem Bundeskriminalamt vor, durch “massenhaft aussichtslose Auskunftsersuchen” über Internetnutzer gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung verstoßen zu haben. Um bei einer statistischen Erhebung nach dem Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung eine möglichst große “Schutzlücke” ausweisen zu können, habe das Bundeskriminalamt Mittel in fünfstelliger Höhe verschwendet, so der Vorwurf des Zusammenschlusses von Datenschützern, Bürgerrechtlern und Internetnutzern.

via vorratsdatenspeicherung

Neue Kriminalstatistik widerlegt BKA-Panikmache

Daten-Speicherung.de kommentiert Polizeiliche Kriminalstatistik 2010:

Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland unter allen bekannten Internetdelikte eine Aufklärungsquote von 71% erzielt. Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufzuklären als außerhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Die Vorratsdatenspeicherung hatte in Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten – sie ist somit überflüssig.

Natürlich ändert das nichts an der “Argumentation” des BKA, aber die war ja häufiger mal frei von Fakten.

Petition gegen Vorratsdatenspeicherung

Es gibt wieder eine neue Petition beim Deutschen Bundestag: Strafprozessordnung – Verbot der Vorratsdatenspeicherung.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Datengier in Sachsen

Die Dresdner Datengier liefert einen präzisen Vorgeschmack auf das, was zum Alltag in Ermittlungsbehörden wird, falls der politische Zombie Vorratsdatenspeicherung wiederaufersteht, wie es CDU und SPD weiterhin ohne kriminologisch glaubwürdige Begründung fordern. Die Versprechen und Beteuerungen, dass es doch nur um wenige Schwerstkriminelle ginge, klingen im Angesicht der Massenerfassung der Teilnehmer einer politischen Demonstration wie hohle Notlügen.

Constanze Kurz zieht in der FAZ .



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