Wie vertrauenswürdig sind die Befrager?
Der AK Vorratsdatenspeicherung hat die Antworten, so es denn welche gab, an die durchführenden Stellen der Volkszählung veröffentlicht.
- In Sachsen wird es den Volkszählern beispielsweise gestattet, die ausgefüllten und mit zahlreichen persönlichen Angaben ausgefüllten Fragebögen bis zu einer Woche bei sich in ihrer Privatwohnung aufzubewahren. Auch alle anderen Bundesländer scheinen solche oder ähnliche Regelungen eingeführt zu haben.
- Keine der uns bekannt gewordenen Erhebungsstellen hat eine E-Mail-Anschrift, die auf einen eigenen, eindeutig abgeschotteten IT-Bereich hinweisen würden, so wie es das Zensusgesetz verlangt.
- Auch eigene Postanschriften oder eigene Briefbögen gab es vielfach nicht, so dass den Menschen nicht klar ist, ob sie beispielsweise vom Landkreis, von der Stadt oder von einer deutlich zu trennenden Zensus-Behörde Post erhalten.
- In manchen Fällen mochte man nicht ausschließend versichern, dass nicht auch Mitarbeiter aus Sozial-, Melde- oder Ausländerämtern für die Befragungen zur Volkszählung eingesetzt werden. Dieses wäre aber definitiv unzulässig.
- Dass ausschließlich für den “Zensus 2011” angestellte und der Verschwiegenheit verpflichtete Menschen Schlüsselgewalt zu den Erhebungsstellen erhalten, ist in einigen Fällen nicht gesichert - unter Verstoß gegen rechtliche Vorgaben. Beispiel Ravensburg: Dort sei ein Nachschlüssel “für Notfälle sicher verwahrt.” In Berlin drückt man sich um eine klare Antwort auf die eindeutige Frage herum.

