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“Online-Terrorhelfer” spionierte für den Verfassungsschutz

Und schon wieder ein Verfahren gegen angebliche Terroristen bei dem die Verstrickungen der Geheimdienste nicht ganz so klar sind:

Er war ursprünglich der neunte Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegen die GIMF und galt als Anführer der “deutschen Sektion”.

Doch das Verfahren gegen Irfan P. wurde schon vor Prozessbeginn eingestellt. Warum? Anwalt Günal hat einen Verdacht: Weil der heute 22-Jährige als V-Mann in der GIMF aktiv gewesen sein könnte, die Taten der Gruppe also gewissermaßen amtlich begleitet hätte. Dem ist nicht so, versichert der Verfassungsschutz.

Bestritten wird der Kontakt zwischen Amt und Islamist jedoch nicht - er soll aber erst nach dessen GIMF-Aktivitäten zustande gekommen sein, wie auch die Bundesanwaltschaft beteuert.

Bericht über Abhörmaßnahmen und Auskunftsverlangen der Nachrichtendienste 2009

Der Bericht des Parlamentarische Kontrollgremium zeigt: Deutsche Nachrichtendienste hörten 2009 mehr ab.

Im Jahr 2009 führten die Nachrichtendienste insgesamt 93 Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze durch, die insgesamt 410 Personen betrafen. 85 Maßnahmen führte das Bundesamt für Verfassungsschutz durch. Im Vorjahr waren es 78 Maßnahmen, die nur 200 Personen betrafen. 2009 waren in vier Fällen Luftfahrtunternehmen betroffen, 18-mal Unternehmen aus der Finanzbranche, in 55 Fällen Telekommunikations- und Teledienstanbieter. Es wurden 16 IMSI-Catcher-Maßnahmen durchgeführt. In den Jahren 2002 bis 2009 waren Luftfahrtunternehmen in neun Fällen betroffen, 84-mal ging es um Unternehmen aus der Finanzbranche, in 244 Fällen um Telekommunikations- und Teledienstanbieter. Postunternehmen waren in keinem Fall betroffen, der klassische Briefverkehr spielt also in diesem Umfeld keine Rolle mehr. In den acht Jahren wurden insgesamt 81-mal IMSI-Catcher eingesetzt. Ein deutlicher Anstieg war in allen Fällen in den Jahren 2008 und 2009 zu verzeichnen.

via heise

Verfassungsschutzbericht 2009

Bettina Winsemann über den aktuellen Verfassungsschutzbericht:

Der Verfassungsschutz, der oft mit den Worten “wer glaube, dass der Verfassungsschutz die Verfassung schützt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten” beurteilt wird, zeigt sich insofern als eine Institution, die tunnelblickhaft jegliche Selbstkritik außer Acht lässt und deren Einschätzungen, die wie Voreinstellungen bei einem technischen Gerät wirken, dann einen Rattenschwanz an weiteren Einschätzungen und Gefahren mit sich bringen, während andere Thematiken nicht einmal aus dem Augenwinkel bemerkt werden. (…) Der Verfassungsschutzbericht ist daher letztendlich ein Bericht, der seine Aussagekraft längst eingebüßt hat und nur für den Verfassungsschutz selbst an Bedeutung gewinnt, für Kritiker ist er, solange nicht auch die Rolle des Verfassungsschutzes und anderer staatlicher Organe in Bezug auf die Gefährdung der Demokratie Aufnahme in ihn finden, letztendlich nur eine Form der Selbstbeweihräucherung und -legitimierung. Die strukturelle Gewalt, der sich die Bevölkerung zunehmend ausgesetzt sieht, ist nicht einmal eine Randnotiz wert und die diversen Kontrollorgane lassen einen nur müde mit den Achseln zucken da es trotz des schlichtweg illegalen Agierens derjenigen, die die Verfassung beschützen sollen, zu keinerlei Sanktionen kommt.

Illegale Überwachung durch das BKA

Die taz über die Entscheidung des Bundesgerichtshof über das Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der “militanten gruppe”.

Jahrelang hat das Bundeskriminalamt (BKA) drei Berliner aus der linksradikalen Szene illegal überwacht. Die Beamten hörten Telefone und Handys ab, überwachten Kontodaten, filmten Hauseingänge, forschten E-Mails aus und brachten GPS-Peilsender an Autos an. Sie dachten, sie hätten ganz dicke Fische an der Angel: die vermeintlichen Gründer der linksextremen “militanten gruppe” (mg). (…) Das Fazit des Bundesgerichtshofs fällt vernichtend aus. “Zu keinem Zeitpunkt” habe ein ausreichender Tatverdacht bestanden. Anders ausgedrückt: Die Terroristenjäger aus Wiesbaden und Karlsruhe sind weit übers Ziel hinausgeschossen.

Präventive Ermittlungen gegen strafprozessual Unverdächtige

Ein ehemaliger Staatsschützer bei der Hamburger Polizei im Interview mit der taz zur Einrichtung einer “linksextremistische Gefährder” Datei.

Was für Personen sind “Gefährder”?
“Gefährder” sind keine Störer, also weder Menschen, die für eine Gefahr verantwortlich, noch einer Straftat verdächtig sind. Polizeirechtlich sind sie “Nicht-Störer”, die zur Abwehr von Gefahren keinesfalls überwacht werden dürfen. Doch ihnen prognostiziert die Polizei, sie könnten zukünftig politisch motivierte Straftaten begehen und sich vom “Gefährder” zum Störer beziehungsweise zum Täter wandeln. Daraufhin stuft man sie ein.

Wer kontrolliert die Einstufung und Überwachung von so genannten “Gefährdern”?
Das tut kein Richter, sondern nur Polizeichefs. Im Gegensatz zum Verfassungsschutz, der ja parlamentarischer Kontrolle unterliegt, stuft die Polizei “Gefährder” ohne Aufsicht ein. Es existiert weder Rechtsschutz dagegen, noch richterliche oder parlamentarische Kontrolle. Die Polizei betreibt ohne Aufsicht Strafverfolgungsvorsorge, sie sammelt und verknüpft ohne Tatverdacht Daten.



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