Rolf Gössner über den Einsatz von Drohnen durch die Polizei:
nnenminister Schünemann und die bundesdeutsche Polizei insgesamt sehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Minidrohnen: bei Großdemonstrationen, zur Verkehrskontrolle, bei Entführungen und Geiselnahmen, zur Verfolgung von Räubern, Suche nach Vermißten, Beweissicherung und Einsatzführung, Umwelt- und Drogenfahndung, Überwachung von Bahnanlagen und Grenzen, bei Katastrophen et cetera. Denkbar ist künftig auch die Ausrüstung der Flugobjekte mit Nebelgranaten, Pfefferspray, Tränengas oder Elektroschockern; vorstellbar sind auch ganze Drohnengeschwader, um Versammlungen oder bestimmte Stadtteile permanent und mit sogenannter intelligenter Software zu kontrollieren und einzelnen verdächtigen Gruppen und Personen nachzuspüren. An solchen Projekten wird intensiv gearbeitet.
Folgt man etwa dem EU-Überwachungs- und Forschungsprojekt INDECT, so sollen Polizisten künftig mit handlichen Drohnen auf Streife gehen, um damit Verdächtige ausfindig zu machen und sie zu verfolgen: Die mit hochauflösenden Spezialkameras ausgerüsteten Drohnen sollen die Verdächtigen unter anderem mit Hilfe von Gesichtserkennungsprogrammen automatisch observieren und den Polizeibeamten am Boden sämtliche Informationen für einen Zugriff oder eine Festnahme liefern; zugleich sollen Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren gesichert werden. Solche mobilen Observationssysteme werden auch für die Bekämpfung künftiger Aufstände im urbanen Raum entwickelt