SWiFT Daten werden auf Vorrat gespeichert
Nicht wirklich überraschendes berichtet der Spiegel:
So geht aus dem Kommissionspapier hervor, dass die USA ihre Anfragen an die EU nicht wie gefordert eingrenzen. Die US-Behörden speichern daher die Daten europäischer Bankdaten ohne Anlass und auf Vorrat. Dieses Praxis verstößt gegen Artikel 4 des Swift-Abkommens. Zudem verschweigen die Amerikaner gegenüber Brüssel die Zahl der Zugriffe auf Finanzdaten. In Artikel 13 des Swift-Abkommens heißt es dagegen, die Zahl solle in dem Bericht dokumentiert werden.
Ferner gibt die Kommission in ihrem Papier zu, dass sie über keinerlei Fakten verfügt, die die Verhältnismäßigkeit oder den Nutzen des Abkommens belegen. Trotz der in dem Dokument erwähnten mehr als 27.000 Suchabfragen aufgrund eines Terrorverdachts kann die Brüsseler Behörde zudem keinen einzigen Fall nennen, in denen das Abkommen zur Terrorbekämpfung beigetragen hat.

