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Permanente Rasterfahndung

Matthias Monroy in der Jungle World über die Überwachungssoftware Lieferanten der nordafrikanischen Regime:

Spätestens wenn die computergestützte Suche im »Daten-Tsunami« nicht nur bei einzelnen Ermittlungen vorgenommen wird, sondern bei Polizei und Geheimdiensten dauerhaft im Hintergrund abläuft, kann von einer permanenten Rasterfahndung gesprochen werden. »Hierfür müssen die rechtlichen Voraussetzungen häufig erst noch geschaffen werden«, lamentierte Hellenthal auf dem Berliner Polizeikongress. Ungeachtet der häufig störenden Bestimmungen zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten bieten alle großen Rüstungs- und Softwarefirmen entsprechende Lösungen an. Kein Wunder, denn es lockt die Aussicht auf beträchtliche Investitionen in Hardware, Datenbanken, Speichersysteme, Netzwerktechnik, Serversysteme und mobile Technologien.

Alltägliche Rasterfahndung

Spannender Artikel von Christiane Schulzki-Haddouti in der c’t:

Dabei stellte sie fest, dass soziale Netzwerke mit Hilfe von Verkehrsdaten besser identifiziert werden können als über Befragungen: 95 Prozent der Freundschaftsbeziehungen ließen sich über die Daten identifizieren. (…) Es gibt heute Verfahren, die effizient Massenabgleiche durchführen können. Wie diese funktionieren, erklärt der amerikanische Informatikprofessor Simon L. Garfinkel in einem Aufsatz in der Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“ am Beispiel von US-Spielkasinos. Diese haben in den letzten Jahren ein Verfahren zur Identitätsklärung vorangetrieben, das auf Datenfusion aufbaut. (…) Die Spielkasinos gleichen hierfür Daten aus Datenbanken von Kreditkartengesellschaften, öffentlichen Verzeichnissen und Übernachtungen in kasinoeigenen Hotels ab. Ihr System entwickelt Hypothesen, nach denen es Schreibfehler, Mehrdeutigkeiten und unsichere Angaben bewertet. So könnte etwa Person X auch Person Y sein, weil beide „Meyer“ heißen und dieselbe Telefonnummer angeben. Sobald neue Informationen vorliegen, aktualisiert das System aber seine Hypothesen: Wenn Person X etwa ein anderes Geburtsdatum hat als Person Y, ist zu vermuten, dass zwei Familienmitglieder denselben Telefonanschluss teilen. (…) IBM hat hierzu einen weiteren Baustein entwickelt, mit dem zwei Organisationen feststellen können, ob ein und dieselbe Person in ihren Datenbanken aufgeführt ist, ohne dafür die Namen bekanntgeben zu müssen. Hierfür werden statt der Klarnamen kryptografische Hashes verglichen.

Eine empirische Untersuchung zur Anwendung, Umsetzung und Wirkung der gesetzlichen Regelungen zur operativen Informationserhebung durch Rasterfahndung

Ein Forscher des Forscher des Max-Planck-Instituts für internationales und ausländisches Strafrecht hat Rasterfahndungen aus dem Jahr 2002 analysiert:

Das Ergebnis: Nur 13 Prozent der Rasterfahndungen führten zur Ermittlung des gesuchten Täters. In 58 Prozent der Fälle wurden Ermittlungsansätze gefunden, die aber nicht zur Aufklärung der Tat beigetragen haben. Zu weiteren 13 Prozent waren keine Angaben möglich, und 16 Prozent der Maßnahmen zeitigten keinerlei Ergebnisse.

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Das Ergebnis: Nur 13 Prozent der Rasterfahndungen führten zur Ermittlung des gesuchten Täters. In 58 Prozent der Fälle wurden Ermittlungsansätze gefunden, die aber nicht zur Aufklärung der Tat beigetragen haben. Zu weiteren 13 Prozent waren keine Angaben möglich, und 16 Prozent der Maßnahmen zeitigten keinerlei Ergebnisse

via daten-speicherung

Sicherheitsgesetze seit 2001

Die Zeit liefert einen Überblick über offiziellen Zweck und Kritik an 10 Sicherheitsgesetzen die seit 2001 eingeführt wurde.

Innenminister Schäuble ruft ständig nach neuen, schärferen Gesetzen. Dabei wurden seit den Anschlägen von 2001 schon zahlreiche Sicherheitsgesetze beschlossen – mit zum Teil fatalen Folgen. Ein Überblick

Unteranderem in der Übersicht:

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Datenschützer fürchten, dass Kommunikations- und Reisedaten nun sehr viel häufiger und unkontrollierter überwacht werden.

Antiterrordatei / Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum

(Sie) weicht sie das Trennungsgebot auf. Denn zum ersten Mal werden Informationen von Geheimdiensten und Polizei miteinander verbunden.

Vierunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz

Es geht nicht mehr darum, Taten aufzuklären, sondern darum, so weit wie möglich im Vorfeld zu ermitteln, auch wenn es nur einen Verdacht und keine Beweise gibt.

Terrorismusbekämpfungsgesetz

Seine Einführung galt Kommentatoren als Beginn des Präventionsstaates.

Empirische Untersuchung zur Rasterfahndung

Juristen am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg haben eine empirische Untersuchung durchgeführt, um die Rasterfahndung unter anderem auf ihre Effizienz hin zu analysieren.

III. Die Ergebnisse der Evaluation von Erfolg und Effizienz

Danach waren 13 % der Maßnahmen als erfolgreich und 58 % als bedingt erfolgreich einzustufen. Zu 13 % waren keine Angaben möglich und 16 % wurden als nicht erfolgreich eingestuft. Insgesamt erbrachten mehr als zwei Drittel der durchgeführten Rasterfahndungen neue Ermittlungsansätze. Diese führten jedoch nur vereinzelt zu Ermittlungserfolgen. Lediglich aufgrund von Erkenntnissen aus vier Maßnahmen konnten Ermittlungsansätze erlangt werden, die erfolgreich zur Ergreifung der Täter geführt haben.

Kaum sehr beeindruckend. Fast noch spannender sind allerdings weitere Schlußfolgerungen, die erahnen lassen wie es mit anderen “Datensammlungen” des Staates laufen wird.

B. Schlussfolgerungen:

  • Die mit den einzelnen Maßnahmen konkret verfolgten Ziele lassen sich den Anträgen und den Anordnungen nur begrenzt entnehmen. Bei der Formulierung der Ziele orientieren sich Staatsanwaltschaften und Gerichte lediglich am Gesetzestext.
  • Insbesondere die Staatsanwaltschaften und die Gerichte setzen sich mit der Subsidiarität der Maßnahme nur in unzureichendem Umfang auseinander.
  • Die richterliche Anordnung ist lediglich ein formaler Akt. Mithin stellt sich die Umsetzung der richterlichen Kontrolle als mangelhaft dar und bedarf einer deutlichen Steigerung.
  • Die Benachrichtigung von Datenschutzbeauftragten und betroffenen Personen findet in der Regel nicht statt. In der gesetzlichen Ausgestaltung der Rasterfahndung fehlt es an einer eindeutigen Zuständigkeitsregelung. Zwischen den beteiligten Ermittlungsbehörden besteht Dissens bzgl. der Zuständigkeit zur Benachrichtigung. Darüber hinaus bedarf die Frage einer Klärung welche vom Datenabgleich betroffenen Personen zu benachrichtigen sind. Eine Initiative des Gesetzgebers zur Behebung dieser Missstände wäre wünschenswert.

gefunden bei heise



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