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Interne Mitteilung der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung

Der AK Vorratsdatenspeicherung hat eine interne Mitteilung der EU-Kommission zum aktuellen Stand des Evaluierungsverfahrens der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ins Deutsche übersetzt.

Die Kommission berichtet in ihrem eigentlich nicht-öffentlichen Dokument weiterhin darüber, dass die ehemals vorgesehene Beschränkung der Datenabfrage zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten zur Makulatur geworden ist. Es gibt keine juristisch belastbare Definition davon, was man als “schwere Straftat” zu verstehen habe. Dementsprechend missbräuchlich werden die sensiblen Vorratsdaten in einigen Ländern der EU heutzutage teilweise massenhaft ver- und entwendet.

Ganz offen diskutiert der Text die Möglichkeiten, die Anwendbarkeit der Vorratsdaten für eine erneuerte Richtlinie in bisher unbekannten Umfang auszuweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, auf “mittels Telefon oder Internet” begangene Straftaten oder auf derart schwammige Vergehen wie “Hacking” oder in jedem - rechtlich wiederum nicht ausreichend definierten - allgemeinen “Notfall”. Die EU-Kommission prüft sogar, künftig auch die Nutzung von Instant Messaging-Software und Chats sowie von Uploads und Downloads im Internet nachverfolgbar zu machen.

Spy Files

networkworld berichtet über die Werbe Videos der Firma Gamma die WikiLeaks veröffentlicht hat.

What basic security have we been teaching, saying like a broken record for decades? Update, patch, stay updated….but being conscious of security and updating can land spyware on your computer. Law enforcement and governments target people with fake updates that deploy undetectable shadow monitoring onto computers, cell phones and other mobile computing devices. The most recent Spy Files release highlights surveillance methods via Gamma International videos, maker of Finfisher spyware, teaching “infection solutions” for remote monitoring.

Die Anti-Terror-Lüge

Sehr lesenswerter Beitrag von Richard Gutjahr zum Thema Abbau der Bürgerrechten unter dem Vorwand Terrorismus zu bekämpfen.

Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.

Er hat einige Zahlen aufbereitet – die zwar öffentlich verfügbar sind, aber nicht unbedingt leicht auffindbar.

Die Abhörstatistik der Bundesregierung findet man nicht etwa auf der Homepage des Bundesinnenministeriums, auch nicht auf den Seiten des Bundesjustizministeriums, sondern im Untermenü einer Seite des Bundesamtes für Justiz mit Sitz in Bonn.

Die Statistiken findet man hier.

Sicherheitsforschungsprogramme der EU

Eric Töpfer hat sich einige andere Sicherheitsforschungsprogramme der EU neben INDECT angesehen

Ein weiteres bemerkenswertes Großprojekt ist IMSK, mit einem Budget von mehr als 23 Millionen Euro das größte von 28 Vorhaben in der Förderlinie “Wiederherstellung der Sicherheit in Krisenfällen”. Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Demonstration eines mobilen und schnell einsetzbaren Systems zur Sicherung von Großereignissen wie Gipfeltreffen oder Sportveranstaltungen. Hierzu sollen Technologien zur großräumigen Videoüberwachung, zur Sicherung von Kontrollpunkten und zur Detektion von Gefahrstoffen kombiniert werden, um die Informationen zu einem integrierten Lagebild zusammenzufügen.

Die wenigen Informationen, die verfügbar sind, deuten an, dass es um den Einsatz von Satelliten, Luftschiffe, Video-, Infrarot-, Röntgen- und Terahertz-Kameras sowie Systeme zur automatisierten Nummernschilderkennung und andere Technologien algorithmischer Überwachung geht. Mobilisiert werden sollen also das komplette elektromagnetische Spektrum sowie akustische, seismische und chemische Sensoren.

Leitfaden für Lauscher

Das lawblog kommentiert den “Leitfaden zum Datenzugriff” – eine interne Anleitung der Generalstaatsanwaltschaft München zur Telefon- und Internetüberwachung.

Das Papier listet die Standardmaßnahmen auf, bietet im Detail aber doch sehr interessante Informationen. Dass etwa die SIM-Module neuer Wagen zur Standortbestimmung genutzt werden können, ist zwar bekannt. Für mich neu ist aber die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München, dass eine Ortung des Wagens auch zulässig sein soll, selbst wenn keine besonders schwere Straftat und keine richterliche Anordnung vorliegen. (…) Auch auf Mautdaten sollen die Staatsanwälte zugreifen dürfen. Zwar wird im Leitfaden erwähnt, dass diese Daten nur für Mautzwecke verwendet werden dürfen. Die Behörde ist aber der Meinung, dies entfalle bei “Einverständnis” des Betroffenen, zum Beispiel des Spediteurs.



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