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Die Anti-Terror-Lüge

Sehr lesenswerter Beitrag von Richard Gutjahr zum Thema Abbau der Bürgerrechten unter dem Vorwand Terrorismus zu bekämpfen.

Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.

Er hat einige Zahlen aufbereitet – die zwar öffentlich verfügbar sind, aber nicht unbedingt leicht auffindbar.

Die Abhörstatistik der Bundesregierung findet man nicht etwa auf der Homepage des Bundesinnenministeriums, auch nicht auf den Seiten des Bundesjustizministeriums, sondern im Untermenü einer Seite des Bundesamtes für Justiz mit Sitz in Bonn.

Die Statistiken findet man hier.

Konstruktion einer “Schutzlücke”

In einem heute veröffentlichten Schreiben an den Bundesrechnungshof wirft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dem Bundeskriminalamt vor, durch “massenhaft aussichtslose Auskunftsersuchen” über Internetnutzer gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung verstoßen zu haben. Um bei einer statistischen Erhebung nach dem Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung eine möglichst große “Schutzlücke” ausweisen zu können, habe das Bundeskriminalamt Mittel in fünfstelliger Höhe verschwendet, so der Vorwurf des Zusammenschlusses von Datenschützern, Bürgerrechtlern und Internetnutzern.

via vorratsdatenspeicherung

Neue Kriminalstatistik widerlegt BKA-Panikmache

Daten-Speicherung.de kommentiert Polizeiliche Kriminalstatistik 2010:

Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland unter allen bekannten Internetdelikte eine Aufklärungsquote von 71% erzielt. Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufzuklären als außerhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Die Vorratsdatenspeicherung hatte in Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten – sie ist somit überflüssig.

Natürlich ändert das nichts an der “Argumentation” des BKA, aber die war ja häufiger mal frei von Fakten.

Aus der Serie: Wir basteln uns einen Terroristen

Anhand einer geleakten Wikileaks-Depesche zeigt sich mal wieder wie man sich einen Terroristen bastelt und das als “Tipp eines ausländischen Geheimdienstes” ausgibt.

Es geht dabei um den vermeintlich geplanten Anschlag 2006 am Frankfurter Flughafen bei dem am Enden alle “Verdächtigen” freigelassen wurden.

[…] Volker Zintel (PROTECT), a board member and the senior security official at Frankfurt Airport, told us that the individual suspected of involvement is an airport employee working in the baggage area of the airport. According to Zintel, the employee had been suspected of involvement in small-scale drug trafficking (fewer than ten grams of marijuana) and therefore German authorities were monitoring his phones. This monitoring lead to authorities uncovering his conversations with the suspected terrorists regarding the plot to place a bomb on an aircraft, prompting the searches and questioning. Zintel commented that the monitored conversations reveal a naive discussion rather than a sophisticated terror plot by Islamic radicals. According to Zintel, none of the suspects have links to known Muslim groups, and the evidence indicates that nothing came of the plot. […]

BKA will weiter Vorratsdatenspeicherung

Nun sieht man sehr schön warum das BKA ausgerechnet jetzt die angeblichen Terroristen aus Düsseldorf festgenommen haben: Die Polizeibehörden wollen Politik machen und ihre Überwachungsbefugnisse ausweiten.

Die Ermittlungen gegen die Düsseldorfer Zelle seien wegen der fehlenden Speicherpflicht beinahe schiefgegangen, sagte Ziercke. “Wir hatten riesiges Glück.” Seine Behörde habe von amerikanischer Seite die IP-Adresse eines Computers erhalten, die zu dem inzwischen inhaftierten Hauptverdächtigen geführt hatte. “Der Provider war kurz davor, die zur IP-Adresse zugehörigen Daten zu löschen. Einen Tag später, und die Spur wäre tot gewesen.”

Na da haben wir ja noch mal Glück gehabt und zur Dankbarkeit darf das BKA jetzt mindestes 4 Jahre auf alle Kommunikationsdaten zugreifen.

Was für eine Verarschung!



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