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Bewegungsprofile von Autofahrern

Mal wieder ein Beitrag über den Überwachungswahn in Großbritannien:

Zwischen 10 und 14 Millionen Bilder von Überwachungskameras an Straßen werden von der britischen Polizei im Rahmen des APRN-Programms (automatic number plate recognition) täglich gespeichert. Die Bilder werden mindestens zwei Jahre vorgehalten. Aber erfasst werden oft nicht nur die KFZ-Kennzeichen, sondern auch die Gesichter von Fahrer und Begleitperson, wie aus Dokumenten der Polizei hervorgeht, so die britische Times. Alles ohne rechtliche Grundlage und ohne Wissen und Erlaubnis der Fahrer.

Autokennzeichenerkennung

Bei ravenhorst und im virtuellen Datenschutzbüro gibt es mal wieder ein Beispiel aus England warum Autokennzeichenerkennung, Videoüberwachung und Maut-Systeme abzulehnen sind.

Passiert ein Betroffener die Stellen, an denen neben den Videoüberwachungskameras, die eh vor Ort installiert sind, die Systeme zur Automatischen Kennzeichenerkennung existieren, was schon Systeme wie in London sein können, die “nur” der Erhebung von Mautgebühren dienen oder mobile Systeme der Polizei bei Verkehrskontrollen, leuchtet sozusagen das “rote Lämpchen” in der Kennzeichen-Datenbank auf und es wird an Polizeieinheiten vor Ort eine entsprechen Hinweis- oder Warnmeldung ausgegeben, die auf dem Ereignis beruhen, an denen der Betroffene vielleicht vor Jahren teilnahm. Das noch harmloseste Resultat, wenn auch persönlich entnervend und bedrückend, kann im wiederholten Anhalten und Befragen bei Polizeikontrollen bestehen – bei einem Betroffenen fünfundzwanzig Mal in zweieinhalb Jahren. Kommen Verdächtigungen hinzu, können daraus Durchsuchungen und Verhöre aufgrund der britischen Terrorbekämpfungsgesetze werden.

Automatischer Kennzeichen Scan

Mal wieder ein Beispiel für das Rechsverständnis in diesem Land, diesmal aus Mecklenburg-Vorpommern wo die Polizei mit dem Gerät PoliScan Surveillance mehrfach einen automatischen Kennzeichen Scan vorgenommen hat.

Das Bundesland besitzt drei dieser Wunderkästen. Bei 49 Einsätzen wurden rund 73.000 Autokennzeichen in der Grenzregion zu Polen fotografiert und überprüft, ganz automatisch. 16 Mal gab der Fahndungscomputer laut Innenministerium Alarm.

Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2008 erklärt:

Ohne konkrete Gefahrenlage und ohne konkreten Fahndungsbestand dürfen die Scanner demnach nicht eingesetzt werden.

Heimliche Online-Durchsuchung im Saarland

Der saarländische Innenminister Klaus Meiser will der Polizei eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen verschaffen.

Dabei sollen die Ermittler für das heftig umstrittene Ausspähen von IT-Systemen auch in Wohnungen eindringen und diese verdeckt ausforschen dürfen.

Und wo er schon dabei ist soll auch gleich die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen erlaubt werden.

Bremen streicht Kfz-Massenscanning

Mal was erfreuliches

aus der “Heimat”.

Am Freitag, den 5. Juni hat Bremen seine Ermächtigungsgrundlage zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien ersatzlos aufgehoben, und zwar mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linke. Damit ist Bremen nach Schleswig-Holstein das zweite Land, das bewusst auf das umstrittene Instrument verzichtet. Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund hatten noch nie eine entsprechende Regelung eingeführt oder geplant.



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