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Archived entries for Großer-Lauschangriff

Schäubles Wunschzettel

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein Papier aus dem Innenministerium mit dem Titel “Vorbereitung Koalitionspapier”.

Wie die “SZ” berichtet, soll der Verfassungsschutz künftig etwa Computer online durchsuchen dürfen. Bisher dürfe das nur das Bundeskriminalamt. Zudem fordere das Ministerium, dem Verfassungsschutz den Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dem Verfassungsschutz sollen schließlich auch Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden.

Der genetische Fingerabdruck solle als “erkennungsdienstliche Standardmaßnahme” eingeführt werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf das Ministeriums-Papier.

Von den Leute die hier lesen wird aber ja wohl eh keiner CDUCSUSPDFPD wählen.

via spiegel online

Feature beim Bayrischen Rundfunk

Gefragt sind also Debatten, um die Lücke zu füllen, die Karlsruhe offen lies und offen lassen musste, Debatten um auszuloten, für welche Zwecke und Ziele Datensammeln legitim und verhältnismäßig ist – und wann eben nicht. Diesen Debatten scheint man in Deutschland eher aus dem Weg zu gehen: die Politik startet stattdessen lieber Testballons, ganz so, als ob die wegweisenden Botschaften aus Karlsruhe dort nie angekommen wären, bzw. Politiker immer nur hören, was sie hören wollen. Das BVG wird so zu einer Art „Notreparaturbetrieb für betriebsblinde Gesetzgeber.“

Wieviel Lauschangriff verträgt die Demokratie?

Beratungsresistent

Die hiesige Politikerkaste bleibt beratungsresistent:

Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt neben der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnung sowie Rasterfahndungen.

Die neueste Provokation der Sicherheitsfanatiker

Die Süddeutsche meldet Die totale Überwachung und meint den jüngsten Entwurfder dem BKA erneut weitere Eingriffe in die Privatsphäre gestatten soll. Neben den Spähangriff soll auch das automatische Abhören erlaubt sein - also alles, was gesagt, auch sehr private und intime Details.

Im Vergleich zu diesen weitgehenden Eingriffen ist die Frage, ob zur Installation von Abhörprogrammen für Computer die Wohnung betreten werden darf, geradezu nachrangig. Denn vermutlich waren die Fahnder längst da und haben Wanzen und Kameras installiert. Denn das ist ausdrücklich erlaubt.

Staatsregierung und CSU haben etwas zu verbergen

Der große Zugriff auf alle Daten hat doch noch eine Grenze gefunden:

Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen.

Wozu auch über Dinge Bericht erstatten, die man offensichtlich ja auch ohne Entscheidung vom Verfassungsgericht einsetzen will.



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