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Aus der Serie: Wir basteln uns einen Terroristen

Anhand einer geleakten Wikileaks-Depesche zeigt sich mal wieder wie man sich einen Terroristen bastelt und das als “Tipp eines ausländischen Geheimdienstes” ausgibt.

Es geht dabei um den vermeintlich geplanten Anschlag 2006 am Frankfurter Flughafen bei dem am Enden alle “Verdächtigen” freigelassen wurden.

[…] Volker Zintel (PROTECT), a board member and the senior security official at Frankfurt Airport, told us that the individual suspected of involvement is an airport employee working in the baggage area of the airport. According to Zintel, the employee had been suspected of involvement in small-scale drug trafficking (fewer than ten grams of marijuana) and therefore German authorities were monitoring his phones. This monitoring lead to authorities uncovering his conversations with the suspected terrorists regarding the plot to place a bomb on an aircraft, prompting the searches and questioning. Zintel commented that the monitored conversations reveal a naive discussion rather than a sophisticated terror plot by Islamic radicals. According to Zintel, none of the suspects have links to known Muslim groups, and the evidence indicates that nothing came of the plot. […]

“Online-Terrorhelfer” spionierte für den Verfassungsschutz

Und schon wieder ein Verfahren gegen angebliche Terroristen bei dem die Verstrickungen der Geheimdienste nicht ganz so klar sind:

Er war ursprünglich der neunte Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegen die GIMF und galt als Anführer der “deutschen Sektion”.

Doch das Verfahren gegen Irfan P. wurde schon vor Prozessbeginn eingestellt. Warum? Anwalt Günal hat einen Verdacht: Weil der heute 22-Jährige als V-Mann in der GIMF aktiv gewesen sein könnte, die Taten der Gruppe also gewissermaßen amtlich begleitet hätte. Dem ist nicht so, versichert der Verfassungsschutz.

Bestritten wird der Kontakt zwischen Amt und Islamist jedoch nicht - er soll aber erst nach dessen GIMF-Aktivitäten zustande gekommen sein, wie auch die Bundesanwaltschaft beteuert.

Datenweitergabe von Google

Keine Überraschung, aber zumindest mal offizielle Zahlen:

Erstmals räumt Google jetzt ein, dass es diese Daten auf Anfrage an Polizeien und Geheimdienste weltweit herausgibt, und zwar durchschnittlich

  • 3mal täglich an deutsche Stellen
  • 20mal täglich an US-amerikanische Stellen und
  • 6mal täglich an britische Stellen.

Für Deutschland macht Google folgende Angaben für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009:

  • 458 data requests
  • 188 removal requests
  • 94.1% of removal requests fully or partially complied with.
  • 7 Blogger (court order)
  • 3 Blogger
  • 4 Google Suggest (court order)
  • 2 Google Video
  • 1 Image Search (court order)
  • 94 Web Search (court order)
  • 4 Web Search
  • 3 YouTube (court order)
  • 70 YouTube

via daten-speicherung

Für die Ohren

Wenn der Postmann die Pakte öffnet… (mp3)

Deep Paket Inspection kann den Charakter des Internets komplett verändern. Über die weitreichenden Folgen dieser “Datenstromanalyse” sprechen wir mit Ralf Bendrath, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Europäischen Parlament.

Kafka, Kanzler und da knackt nichts - Aus dem Inneren eines Überwachungsstaates.

Über das Vorgehen der Geheimdienste gegen die “Militante Gruppe”.

Nach sieben Jahren vergeblicher Bemühung um Aufklärung, nach Hausdurchsuchung und schließlich doch noch erfolgter Verhaftung zieht das Bundesverfassungsgericht eine Grenze. Der “Terrorist” erhält Akteneinsicht, das Verfahren wird eingestellt. Obwohl die Geheimdienste sich der Aufklärung verweigern, lässt sich die paranoide Geisteshaltung der Ermittler anhand ihrer eigenen Aufzeichnungen nachvollziehen. Ist das ein seltener Glücksfall? Oder ist es ein Unglücksfall - weil alles andere als selten?

Datengier der Geheimdienste

Erich Moechel berichtet über eine neue Serie von “optionalen” Datenfeldern um die das Telekom-Standardisierungsinstitut ETSI die technische Spezifikation zur Vorratsdatenspeicherung erweitert hat.

Anbindung, Art und Zeitdauer des Kundenvertrags, geografischer Ort von beim Kunden installierten Geräten, eine Liste der IMEI- und MAC-Adressen aller vom Provider gestellten Endgeräte. Und falls es sich denn um ein Service handelt, das mit einer SIM-Card betrieben wird, hätten die Überwacher gerne auch die PUK-Codes des betreffenden Endgeräts dazu.

PUK ist der “Pin Unlock Key”, der anders als der PIN-Code nicht vom Besitzer des Handys verändert werden kann. Über den PUK erlangt man volle Kontrolle über das betreffende Endgerät und kann es nach Belieben manipulieren.

Vom nächsten Abschnitt B 2.2.4.2, den “Abrechnungsdetails”, dіe in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht vorkommen, sind Datenfelder für Einzelabrechnungen des Providers vorgesehen samt Einzahlungsort und Zeitpunkt, Währung und Zahlungsart des betreffenden Kunden.

Auf diese Weise kommt auch die Bankverbindung zum Datenkonvolut dazu.

Im Annex E 2.4 zum Thema “Netzzugang” - laut EU-Richtlinie müssen nur Ort und Zeit der Einwahl, benutzte IP-Adresse sowie Dauer der Verbindung gespeichert werden - wünscht man sich noch ein paar weitere Informationen dazu. Zum Beispiel den Benutzernamen für das Log-in und den Umfang des dann abgewickelten Datenverkehrs, übersichtlich in Up- und Downloads gegliedert.

Kurz gesagt: Sie wollen einfach alles.



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