Das hat ja nicht lange gedauert:
Einige Mitgliedsstaaten haben laut dem Papier angemerkt, dass das skizzierte PNR-System nur als “erster Schritt” gesehen werden könne und künftig auch andere Reisedaten wie etwa aus dem Bahn- oder Schiffsverkehr einfließen sollten. Für den Einbezug innereuropäischer Flüge habe sich keine Mehrheit gefunden. Eine breite Mehrheit habe sich dagegen für dafür ausgesprochen, die Daten zunächst nur gegen die aufgeführten Risikofaktoren organisierter Kriminalität und Terrorismus abzugleichen, die weitere Nutzung der Informationen etwa auch für die Verfolgung anderer schwerer Straftaten dann auch zuzulassen.
(…)
Umstritten sei noch, ob auch besonders sensitive Daten wie über Religions- oder Gewerkschaftsangehörigkeit oder sexuelle Vorlieben erfasst werden dürften. Bislang ist vorgesehen, dass Fluglinien unter anderem Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern spätestens 72 Stunden vor dem Start sowie direkt nach dem Abfertigen einer Maschine an so Informationszentren in jedem Mitgliedsstaat weiterleiten.
Eigentlich fehlt nur noch die Verpflichtung dass jedes Auto einen Fahrtenschreiber haben muss, dann ist unkontrolliertes Bewegen fast ausgeschlossen.
Proposal for a Council Framework Decision on the use of Passenger Name Record (PNR) for law enforcement purposes (pdf 100kb)
Proposal for a Council Framework Decision on the use of Passenger Name Record (PNR) for law enforcement purposes - State of play (pdf 160kb)
The Passenger Name Record (PNR) Framework Decision Report with Evidence (pdf 1.1mb)