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Bundeswehr Einsatz im Inneren

110 mit Pistolen bewaffnete Soldaten werden zusätzlich zur Polizei die Münchner Sicherheitskonferenz bewachen.

“Das ist kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren”, sagte jedoch die Sprecherin des Verteidigungsministeriums.

Ne klar, das wäre ja auch verboten.

Für die Dauer der Konferenz nutzt die Regierung nun einen juristischen Kniff: Der private Veranstalter, die Sicherheitskonferenz, übertrug der Bundeswehr das Hausrecht in dem Hotel, welches diese auszuüben gedenkt – im Zweifel mit Gewalt.

So schafft man Fakten. Also an dieser Stelle - wer Zeit hat: Auf zur Demo gegen die Sicherheitskonferenz.

Präventionstechnischer Überbietungswettbewerb

Der Verfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat eine durchaus lesenwerte Rede vor der Bundesakademie für Sicherheitspolitik gehalten.

Di Fabio scheut vor Kritik an der aktuellen Sicherheitspolitik, an deren Speerspitze zurzeit Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble steht, nicht zurück: “Viele meinen, jeden denkbaren Grenzfall noch gesetzlich regeln oder rechtlich antizipierend schon diskutieren zu müssen. Dieser Hang zur Rechtsperfektion will vollständige juristische Beurteilungsgewissheit, die es - schon weil der Ernstfall dann doch anders ist - so nicht geben kann. Man sollte nicht den Versuch unternehmen, das Recht in einen Ausnahmezustand hinein zu veralltäglichen oder vom Ausnahmezustand her konzeptionell zu denken.” Mit einer ständigen Bedrohungssituation zu argumentieren, erinnere an den NS-Kronjuristen Carl Schmitt, so der Verfassungsrichter. Die Vertreter dieser Lehre wollten sich “nicht mit den Grenzen des Rechts abfinden”. “Man kann mit Blick auf die Extremlage den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beliebig verschieben, nach dem Motto, die Sicherung des Landfriedens und des Lebensschutzes soll ‘falls möglich mit milden Mitteln, aber zur Not-Wende auch mit härteren, geeigneten und erforderlichen Mitteln’ (Brugger) bis hin dann womöglich zu absolut unerlaubten Mitteln erfolgen dürfen. (…) Trotz der zentralen Bedeutung von Sicherheit und innerem Frieden wolle der freiheitliche Verfassungsstaat aber “nicht Frieden um jeden Preis, sondern einen Frieden im Einklang mit unseren Wertegrundlagen, den Frieden für freie Menschen. Keiner hat Anspruch auf absolute Sicherheit, so wie es keine absolute Freiheit gibt. Wer einen Pol dieser Beziehung absolut setzt, zerstört unweigerlich den anderen.”

Der gesamte Text in der Welt abgedruckt und auch bei daten-speicherung.de nachzulesen.

Legal, illegal, scheißegal

Nachdem Schäuble seine Weltuntergangsstimmung verbreitet hat fordert er nun eine Grundgesetz-Änderung, so der Spiegel.

Schäuble habe bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, berichtet die “Passauer Neuen Presse” unter Berufung auf einen dem Blatt vorliegenden Katalog. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikels zu den Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehreinsatz “in ganz außerordentlichen Extremsituationen” ermöglicht werden. Dies beziehe den Abschuss von Passagiermaschinen mit ein, “auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären”.

Nicht erst seit dem jüngsten Vorstoß interessant: das Widerstandsrecht:

In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mit diesem Recht soll verhindert werden, dass eine Machtübernahme durch nichtdemokratische Handlungen der Exekutiven oder Legislativen (insbesondere die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls) das politische System in Deutschland gleichsam aushebelt und es damit zu einer (Quasi-)Diktatur kommen kann, bei der eine wirkliche Kontrolle der ausführenden Organe durch das Volk nicht mehr gegeben ist.

Geplante und beschlossene Anti-Terror-Maßnahmen

heise listet auf welche Anti-Terror-Maßnahmen geplant und welche schon beschlossen sind.

Bereits beschlossen sind:

In Planung sind:

Wenn Recht zu Unrecht wird

Wolfgang Schäuble agitiert weiter fleissig für die Abschaffung der Freiheitsrechte. Laut heise erklärte er auf der Sicherheitskonferenz in Berlin …

… die Unterscheidung zwischen Völkerrecht im Frieden und im Krieg nicht mehr für zeitgemäß. Gemäß dem Vorbild USA müssen seiner Ansicht nach Terror planende oder verbreitende “Kombattanten” wie Guantánamo-Häftlinge ohne reguläre Rechte behandelt werden, um den “asymmetrischen” Herausforderungen der neuen Terrornetzwerke zu begegnen.

Was für eine Farce dass dieser Irre für den Schutz der Verfassung zuständig sein soll.

Schützenhilfe gibt es von einer anderen Gestalt die sich in der Vergangenheit auch nicht gerade durch Liebe zur Verfassung hervorgetan hat - Jörg Schönbohm:

Wer jetzt noch die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen, Videoüberwachung und Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren bestreite, zitiert die Bild-Zeitung den Ex-General, “hat noch immer nicht begriffen, was die Stunde geschlagen hat”.

siehe auch Wolfgang Schäuble, der Verfassungsfeind Nummer Eins



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