Das lawblog über die Rechtsverordnung zur Regelung der umfangreichen Karteien des Bundeskriminalamtes:
Der Bundesrat winkte die Verordnung durch – zu groß dürfte die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg mutieren. Ob den Verantwortlichen aber wirklich klar war, was sie verabschiedet haben? Ich bezweifle es. Es geht nämlich keineswegs nur darum, die bereits bekannten Dateien (Gewalttäter Sport, Gewalttäter links und rechts, Anti-Terror-Datei) zu legalisieren. Vielmehr ist die die Regelung (PDF) ein Blankoscheck für die Einrichtung von Dateien zu praktisch jeder Thematik. Es gibt künftig eine Schublade für jeden von uns.
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In diese Dateien fließen nicht nur die Daten einschlägig verurteilter Straftäter ein. Nein, es genügt, wenn die Polizeibehörden der Meinung sind, dass eine Person künftig Straftaten begehen könnte.
Und mal wieder wird beim Sammeln nicht gekleckert:
Familienname, Vornamen, Geburtsnamen, sonstige Namen wie Spitznamen, andere Namensschreibweisen, andere Personalien wie Alias-Personalien, Familienstand, akademischer Grad, erlernter Beruf, ausgeübte Tätigkeit, Schulabschluss, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort einschließlich Kreis, Geburtsstaat, Geburtsregion, Volkszugehörigkeit, aktuelle Staatsangehörigkeit und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtiger Aufenthaltsort und frühere Aufenthaltsorte, Wohnanschrift, Sterbedatum, Lichtbilder, Personenbeschreibungen wie a) Gestalt b) Größe unter Angabe der Art ihrer Feststellung c) Gewicht d) scheinbares Alter e) äußere Erscheinung f) Schuhgröße, besondere körperliche Merkmale, verwendete Sprachen, Stimm- und Sprachmerkmale wie eine Mundart, verfasste Texte, Handschriften, Angaben zu Identitätsdokumenten wie Personalausweis, Reisepass und andere die Identitätsfeststellung fördernde Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde), Blutgruppe, Zahnschemata, Bekleidung, DNA-Identifizierungsmuster, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsanlass, Beziehungen zu Personen, Gruppenzugehörigkeit, personengebundene Hinweise wie „Freitodgefahr“, „bewaffnet“, “gewalttätig“, „Explosivstoffgefahr“, Bestehenden Auflagen oder Verboten wie Hausverbot, Kontaktverbot, Meldeauflage, Betretens- und Aufenthaltsverbot, Ausreiseuntersagung, Pass- und Personalausweisbeschränkung.
Außerdem Konten, Karten, Vermögen und Finanztransaktionen.