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“Lobbyarbeit” für den Einsatz von Schnüffelsoftware

Das ist wohl die Erklärung warum die vermeindlichen Terroristen nun festgenommen wurden obwohl sie defacto gar nichts verbrochen haben: das BKA wollte ein wenig “Lobbyarbeit” für den Einsatz von Schnüffelsoftware machen:

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einem Bericht zufolge den Hauptverdächtigen der “Düsseldorfer Zelle”, die hierzulande Anschläge geplant haben soll, mit einer heimlichen Online-Durchsuchung ausgespäht.

(…)

Die Bundesregierung erklärte zuvor in der jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko, dass das BKA gemäß seiner gesetzlichen Befugnis die für einen Eingriff in informationstechnische System erforderlichen “und den rechtlichen Voraussetzungen genügenden Einsatzmittel” entwickelt habe. Von der sogenannten Remote Forensic Software mache die Behörde auch mittlerweile Gebrauch.

Eu Einschränkungen des Demonstrationsrechts

Telepolis berichtet über das Nachfolge-Projekt der EU-SEC mit dem knappen Titel: “Good practice for dialogue and communication as strategic principles for policing political manifestations in Europe”.

EU-SEC II läuft 2011 aus und hat unter anderem geholfen, einen “Leitfaden” für europäische Polizeien zu entwerfen. Darin wird unter anderem geraten, frühzeitig Daten über erwartete Demonstranten auszutauschen, Reisesperren zu verhängen, möglichst früh gute Beziehungen zur Presse aufzubauen und die Informationshoheit zu behalten. Die Staatsanwaltschaften werden zu einer hohen Zahl von Verurteilungen angehalten.

Illegale Überwachung durch das BKA

Die taz über die Entscheidung des Bundesgerichtshof über das Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der “militanten gruppe”.

Jahrelang hat das Bundeskriminalamt (BKA) drei Berliner aus der linksradikalen Szene illegal überwacht. Die Beamten hörten Telefone und Handys ab, überwachten Kontodaten, filmten Hauseingänge, forschten E-Mails aus und brachten GPS-Peilsender an Autos an. Sie dachten, sie hätten ganz dicke Fische an der Angel: die vermeintlichen Gründer der linksextremen “militanten gruppe” (mg). (…) Das Fazit des Bundesgerichtshofs fällt vernichtend aus. “Zu keinem Zeitpunkt” habe ein ausreichender Tatverdacht bestanden. Anders ausgedrückt: Die Terroristenjäger aus Wiesbaden und Karlsruhe sind weit übers Ziel hinausgeschossen.

Datensammlungen des BKA

Auch der Freitag kommentiert die Rechtsverordnung zur Regelung der umfangreichen Karteien des Bundeskriminalamtes.

Die Drucksache 329/10 war notwendig geworden, weil einige Gerichte festgestellt hatten, dass das BKA offenbar elektronische Karteien anlegte, ohne sich an eine verbindliche Norm halten zu müssen, welche Informationen es über die Bürger speichert. (…) “ Mit anderen Worten: Um das Interesse der Polizei zu wecken, ist es nicht einmal notwendig, selbst verdächtig zu sein. Es reicht aus, mit einem Verdächtigen Kontakt zu haben, mit ihm das Büro zu teilen oder neben ihm auf einer Demo zu laufen.

Präventionsstaat

Das lawblog über die Rechtsverordnung zur Regelung der umfangreichen Karteien des Bundeskriminalamtes:

Der Bundesrat winkte die Verordnung durch – zu groß dürfte die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg mutieren. Ob den Verantwortlichen aber wirklich klar war, was sie verabschiedet haben? Ich bezweifle es. Es geht nämlich keineswegs nur darum, die bereits bekannten Dateien (Gewalttäter Sport, Gewalttäter links und rechts, Anti-Terror-Datei) zu legalisieren. Vielmehr ist die die Regelung (PDF) ein Blankoscheck für die Einrichtung von Dateien zu praktisch jeder Thematik. Es gibt künftig eine Schublade für jeden von uns.

(…)

In diese Dateien fließen nicht nur die Daten einschlägig verurteilter Straftäter ein. Nein, es genügt, wenn die Polizeibehörden der Meinung sind, dass eine Person künftig Straftaten begehen könnte.

Und mal wieder wird beim Sammeln nicht gekleckert:

Familienname, Vornamen, Geburtsnamen, sonstige Namen wie Spitznamen, andere Namensschreibweisen, andere Personalien wie Alias-Personalien, Familienstand, akademischer Grad, erlernter Beruf, ausgeübte Tätigkeit, Schulabschluss, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort einschließlich Kreis, Geburtsstaat, Geburtsregion, Volkszugehörigkeit, aktuelle Staatsangehörigkeit und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtiger Aufenthaltsort und frühere Aufenthaltsorte, Wohnanschrift, Sterbedatum, Lichtbilder, Personenbeschreibungen wie a) Gestalt b) Größe unter Angabe der Art ihrer Feststellung c) Gewicht d) scheinbares Alter e) äußere Erscheinung f) Schuhgröße, besondere körperliche Merkmale, verwendete Sprachen, Stimm- und Sprachmerkmale wie eine Mundart, verfasste Texte, Handschriften, Angaben zu Identitätsdokumenten wie Personalausweis, Reisepass und andere die Identitätsfeststellung fördernde Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde), Blutgruppe, Zahnschemata, Bekleidung, DNA-Identifizierungsmuster, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsanlass, Beziehungen zu Personen, Gruppenzugehörigkeit, personengebundene Hinweise wie „Freitodgefahr“, „bewaffnet“, “gewalttätig“, „Explosivstoffgefahr“, Bestehenden Auflagen oder Verboten wie Hausverbot, Kontaktverbot, Meldeauflage, Betretens- und Aufenthaltsverbot, Ausreiseuntersagung, Pass- und Personalausweisbeschränkung.

Außerdem Konten, Karten, Vermögen und Finanztransaktionen.



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