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Digitale Privatsphäre (an US Grenzen) schützen

Die EFF veröffentlicht einige Hilfestellungen für den Schutz der eigenen Privatsphäre an US Grenzen.

Auch wenn man nicht plant in die USA zu reisen ist das Dokument lesenswert, da es eine Reihe von Hinweisen gibt die nicht nur an US Grenzen die Privatsphäre schützen.

Bundestag will den Bundestrojaner behalten

Wie man bei heise lesen konnte will der Bundestag den Bundestrojaner behalten.

Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD einen Antrag (PDF-Datei) der Linken abgelehnt, mit dem die Befugnis des Bundeskriminalamts (BKA) zu heimlichen Online-Durchsuchungen aufgehoben werden sollte.

Einer der größeren Lacher, wenn man bedenkt wofür die analysierten Trojaner eingesetzt wurden, ist die Behauptung:

Die Sicherheitsbehörden gingen sehr sorgfältig mit ihrer Kompetenz um, betonte Gabriele Fograscher von der SPD. Die große Koalition habe damit eine “Lücke in unserer Sicherheitsarchitektur geschlossen”.

Bewusste Verletzung der Grundrechte

Thomas Stadler über den “Bundestrojaner”:

Die bayerischen Behörden haben also den Beschluss des Landgerichts Landshut bewusst ignoriert und in voller Kenntnis der Rechts- und Verfassungswidrigkeit den Bayerntrojaner im Jahre 2011 weiterhin zum Einsatz gebracht und zwar in mindestens 12 Fällen. (…) Diese bewusste Verletzung der Grundrechte ist von einer neuen Qualität und in dieser Form neu. Es war also keineswegs übertrieben, als Heribert Prantl in der SZ unlängst von einer neuen Form der Staatskriminalität sprach.

Der CCC analysiert Staatstrojaner

Der CCC veröffentlicht eine Analyse von Binärdateien behördlicher Schadsoftware, die offenbar für eine “Quellen-TKÜ” benutzt wurde:

Die Analyse des Behörden-Trojaners weist im als “Quellen-TKÜ” getarnten “Bundestrojaner light” bereitgestellte Funktionen nach, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen. So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird.

Interessant auch dieses Detail:

Zur Tarnung der Steuerzentrale werden die ausgeleiteten Daten und Kommandos obendrein über einen in den USA angemieteten Server umgelenkt. Die Steuerung der Computerwanze findet also jenseits des Geltungsbereiches des deutschen Rechts statt. Durch die fehlende Kommando-Authentifizierung und die inkompetente Verschlüsselung – der Schlüssel ist in allen dem CCC vorliegenden Staatstrojaner-Varianten gleich – stellt dies ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar. Außerdem ist fraglich, wie ein Bürger sein Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf ausüben kann, sollten die Daten im Ausland verlorengehen.

Datenkraken

Zahlen wie viele Daten von Internet Firmen an Behörden weiter gegeben werden gibt es ja selten, daher fand ich das ganz interessant:

“Every decent-sized U.S. telecoms and Internet company has a team that does nothing but respond to requests for information,” Soghoian told Reuters in an interview.

Soghoian estimates that U.S. Internet and telecoms companies may receive about 300,000 such requests in connection with law enforcement each year — but public information is scarce.



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