Der RFID-Chip im ePerso
Bei den technischen Macken der neuen Chipkarte muss vor allem auf die Haftungsregelung aufmerksam gemacht werden. Denn bei der Nutzung des Ausweises gilt der sogenannte „Anscheinsbeweis“, der im Prinzip eine Beweislastumkehr darstellt. Ist die eID-Funktion oder die digitale Signatur irgendwo im Netz aktiv, gilt damit die Identität des jeweiligen Nutzers als verifiziert. Der Beweis für gehackte PINs, TANs, elektronische Signaturen und Zertifikate muss dann also von den NutzerInnen selbst geführt werden.
Nicht nur deshalb gilt:
Am sichersten ist der elektronische Ausweis immernoch, wenn der Chip mit einem elektromagnetischen Impuls überladen wird. Rechtlich und faktisch ist das Ausweis- dokument auch ohne funktionierenden Chip vollwertig gültig, weswegen Manipulationen am Chip keinerlei Folgen haben

