Bundestrojaner am Flughafen

Constanze Kurz in der FAZ über die heimlich installierte Spionagesoftware bei der Einreise an deutschen Flughäfen.

Verdächtigen in Strafverfahren wird neuerdings auf deutschen Flughäfen heimlich Spionagesoftware auf den Rechner geschmuggelt. Der Fall hat bisher Seltenheitswert: Einem von amtlichen Ermittlungen betroffenen Geschäftsreisenden wurde während einer Zollkontrolle ein unauffälliges Programm untergejubelt, das seinen Rechner fernsteuerte und ausspionierte. Nicht nur der neue Innenminister kommt aus Bayern, sondern auch die Idee, ein solcher Angriff sei zulässig. Die Anwendung der verfassungsrechtlich höchst zweifelhaften Ermittlungsmethode soll im Süden offenbar Usus werden. Denn das Landeskriminalamt verteidigt den Spionageeinsatz mit der hanebüchenen Argumentation, man dürfe ohnehin die Daten des Betroffenen aufgrund eines richterlichen Beschlusses ausleiten, man könne sie aber wegen der Verschlüsselung nur auf diese Weise auswerten. Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ genannte Spionagesoftware wird so zur Entschlüsselungsmethode kleingeredet.

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