Polizeidrohnen

Matthias Monroy in telepolis über den Einsatz von Polizeidrohnen:

Die sogenannten Mikrodrohnen zählen zur Klasse der “Unbemannten Luftfahrzeuge” (Unmanned Aerial Verhicles, UAV). Die technische Bezeichnung “Quadrokopter” verweist auf die vier kleinen Rotorblättter, die von Elektromotoren angetrieben werden. Abhängig vom Gewicht können sie bis zu 30 Minuten in der Luft bleiben.

Quadrokopter unterscheiden sich von den Drohnen, die von Militärs eingesetzt werden. Im Gegensatz zu den militärischen Pendants – die aus Höhen bis zu 15 Kilometern unbemerkt Aufklärungsdaten liefern – fliegen die Mikrokopter nur rund 100 Meter hoch. Die Videodaten werden per Funk an eine Empfangsstation übertragen. Im Falle des Verlustes von Funkkontakt zum Piloten sinken die Drohnen langsam zu Boden.

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