Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos rechtswidrig

Zumindest in Berlin ist die verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos rechtswidrig, berichtet heise:

Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen”, dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen “erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen”. Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein.

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