Präventive Ermittlungen gegen strafprozessual Unverdächtige

Ein ehemaliger Staatsschützer bei der Hamburger Polizei im Interview mit der taz zur Einrichtung einer “linksextremistische Gefährder” Datei.

Was für Personen sind “Gefährder”?
“Gefährder” sind keine Störer, also weder Menschen, die für eine Gefahr verantwortlich, noch einer Straftat verdächtig sind. Polizeirechtlich sind sie “Nicht-Störer”, die zur Abwehr von Gefahren keinesfalls überwacht werden dürfen. Doch ihnen prognostiziert die Polizei, sie könnten zukünftig politisch motivierte Straftaten begehen und sich vom “Gefährder” zum Störer beziehungsweise zum Täter wandeln. Daraufhin stuft man sie ein.

Wer kontrolliert die Einstufung und Überwachung von so genannten “Gefährdern”?
Das tut kein Richter, sondern nur Polizeichefs. Im Gegensatz zum Verfassungsschutz, der ja parlamentarischer Kontrolle unterliegt, stuft die Polizei “Gefährder” ohne Aufsicht ein. Es existiert weder Rechtsschutz dagegen, noch richterliche oder parlamentarische Kontrolle. Die Polizei betreibt ohne Aufsicht Strafverfolgungsvorsorge, sie sammelt und verknüpft ohne Tatverdacht Daten.

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