Datensammlungen des BKA

Auch der Freitag kommentiert die Rechtsverordnung zur Regelung der umfangreichen Karteien des Bundeskriminalamtes.

Die Drucksache 329/10 war notwendig geworden, weil einige Gerichte festgestellt hatten, dass das BKA offenbar elektronische Karteien anlegte, ohne sich an eine verbindliche Norm halten zu müssen, welche Informationen es über die Bürger speichert. (…) “ Mit anderen Worten: Um das Interesse der Polizei zu wecken, ist es nicht einmal notwendig, selbst verdächtig zu sein. Es reicht aus, mit einem Verdächtigen Kontakt zu haben, mit ihm das Büro zu teilen oder neben ihm auf einer Demo zu laufen.

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