Vorratsdatenspeicherung Propaganda

Der AK Vorratsdatenspeicherung hat sich den Bericht des Bundeskriminalamts zu den angeblichen Konsequenzen des Endes des Vorratsdatenspeicherung angesehen:

  • Schon das erste Fallbeispiel belegt, wie eine Straftat durch eine Fangschaltung (“Quick Freeze”) auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden konnte.
  • Das zweite Fallbeispiel erschöpft sich in der bloßen Behauptung, Straftaten hätten ohne Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können. Weil aber die Aufklärungsrate ohne Vorratsdatenspeicherung ebenso hoch war, ist davon auszugehen, dass eine anderweitige Aufklärung möglich gewesen wäre.
  • Die immer wieder genannte Zahl des Bundeskriminalamts, ohne Zugriff auf Vorratsdaten wären in ca. 80% der 38.000 Telekommunikations- und Internetdelikte keine Ermittlungsansätze vorhanden gewesen, entpuppt sich als “Schätzung” des BKA ohne jegliche greifbare Grundlage. Pikanterweise wurde im Jahr 2008, auf welches sich das Bundeskriminalamt bezieht, im Internetbereich noch gar nicht auf Vorrat gespeichert. Sowohl 2007 wie auch 2008 wurden etwa 80% der bekannt gewordenen Verdachtsfälle von Internetdelikten aufgeklärt - ganz ohne Vorratsdaten. In Bundesländern, die schon die Zahlen für 2009 vorgelegt haben, hat das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate bei Internetdelikten nicht nennenswert erhöht.

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