Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und daher nichtig, bislang gespeicherte Daten müssen umgehend gelöscht werden. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht heute.

Leider findet das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung “nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig” so dass man wohl damit rechnen muss, dass es einen neuen Anlauf gibt. Trotzdem ist es ein großer Erfolg!

via Virtuelles Datenschutzbüro

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