Vorratsdatenspeicherung
Völlig überraschend!
Unterdessen ist ein Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Verfassungsgericht vom 24. November bekannt geworden, dem zufolge Telekommunikationsunternehmen illegal noch weit mehr Informationen erfassen als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort “lückenlos erfasst”, so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau “präzise nachzuverfolgen” sei. Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung länger als sechs Monate auf. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien “recht häufig” mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.
Noch bleibt ja die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Schnüffelgesetz abschießt.

