Autokennzeichenerkennung

Bei ravenhorst und im virtuellen Datenschutzbüro gibt es mal wieder ein Beispiel aus England warum Autokennzeichenerkennung, Videoüberwachung und Maut-Systeme abzulehnen sind.

Passiert ein Betroffener die Stellen, an denen neben den Videoüberwachungskameras, die eh vor Ort installiert sind, die Systeme zur Automatischen Kennzeichenerkennung existieren, was schon Systeme wie in London sein können, die “nur” der Erhebung von Mautgebühren dienen oder mobile Systeme der Polizei bei Verkehrskontrollen, leuchtet sozusagen das “rote Lämpchen” in der Kennzeichen-Datenbank auf und es wird an Polizeieinheiten vor Ort eine entsprechen Hinweis- oder Warnmeldung ausgegeben, die auf dem Ereignis beruhen, an denen der Betroffene vielleicht vor Jahren teilnahm. Das noch harmloseste Resultat, wenn auch persönlich entnervend und bedrückend, kann im wiederholten Anhalten und Befragen bei Polizeikontrollen bestehen – bei einem Betroffenen fünfundzwanzig Mal in zweieinhalb Jahren. Kommen Verdächtigungen hinzu, können daraus Durchsuchungen und Verhöre aufgrund der britischen Terrorbekämpfungsgesetze werden.

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