Geheimskrämerei

Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für ein Regelwerk zur Umsetzung des Zesnurgesetzes vorgelegt und möchte es geheim halten:

Anders als bei vergleichbaren Regelwerken schließt die Regulierungsbehörde eine Kommentierung durch die Öffentlichkeit aus. Im Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. Die an einer Stellungnahme interessierten Provider müssen zur Einsicht des Dokuments “namentlich Personen” benennen, die sich zu Stillschweigen verpflichten. Die Weitergabe des Papiers oder der Kommentare unterliege einschlägigen Strafbestimmungen.

Über solche Lapalien wie Zensur muss ja auch nicht öffentlich diskutiert werden.

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