Schäuble spielt mal wieder auf

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meint, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein.

Wie bitte? Und weiter:

Schäuble erwähnt in dem Streitgespräch auch das so genannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Die seinerzeit ergangene einstweilige Anordnung, aufgrund der die Volkszählung erst 1987 in einer überarbeiteten Form durchgeführt werden konnte, nennt Schäuble eine der “weniger ruhmreichen Taten”.

via heise

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