Das BKA-Gesetz kommt
Bundespräsident Horst Köhler hat keine durchgreifenden Bedenken gegen heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen und unterzeichnet die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt.

