Und noch eine Datenbank: Die Schülerdatei

In Berlin hat sich die Koalition auf die Einführung einer zentralen Schülerdatei geeinigt.

Insgesamt sollen 16 Datenfelder pro Schüler gespeichert werden, darunter auch Angaben zu “nichtdeutschen Herkunftssprachen”, besonderem Förderbedarf oder der “Befreiung von der Zahlung eines Eigenanteils für Lernmittel”. Zugriff auf die pseudonymisierten Daten sollen die jeweiligen Schulämter und die Senatsschulverwaltung erhalten; auf Daten konkreter Schüler sollen sie nicht zugreifen können. Anders sieht es für die Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Jugendämter, die Bewährungshilfe und Gesundheitsämter aus. Diese Einrichtungen sollen “auf Anfrage im Einzelfall” Informationen darüber erhalten, welche Bildungsstätte ein Schüler besucht; “zur Abwehr einer konkreten Gefahr” darf die Senatsverwaltung Angaben zu Name, Anschrift und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten an die Polizei weitergeben.

via virtuelles Datenschutzbüro

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