Noch mal zum BKA-Gesetz
Auch Ravenhorst war bei der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen zum Entwurf des BKA-Gesetzes und dokumentiert die Kurzreferate.
An den Antworten der Sachverständigen erkennt man, dass das BKAG-E bezüglich der oft angesprochenen Wechselbeziehung zwischen Sicherheit, Freiheit und Recht nicht ausbalanciert ist, dass es in Bereichen und Punkten verfassungswidrig war und auch bleibt, das den Gesetzgebern Kollateralschäden, negative Folge- und Fernwirkungen auf gut Deutsch am Arsch vorbeigehen und sie auch beim BKAG-E ihre übliche Masche reiten: Erstmal machen und bis, wenn nicht über die Grenzen der Verfassung gehen, alle Abwägungen und Erwägungen missachtend, um sich anschließend wieder vom Bundesverfassungsgericht korrigieren zu lassen.

