Uhus *finest-assorted* Weblog Drops macht auf eine “merkwürdige” Meldung in der taz aufmerksam.
Während das BKA die Onlinedurchsuchung nur zur Abwehr internationaler Terrorgefahren einsetzen darf, gilt diese Beschränkung für die bayerische Landespolizei nicht. Sie kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden. Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.
Bitte?!?! Ok technisch gesehen verändert so ein Trojaner das System ja eh, was ja auch breit kritisiert wurde, aber so formuliert eröffnen sich da ja ganz neue Perspektiven der Polizeiarbeit:
… aber wenn man schonmal dabei ist - warum nicht gleich seine Beweise selber basteln? Manchmal spürt man gerade als erfahrener Ermittlungsbeamter doch einfach, daß der Verdächtigte einfach nur der Täter sein kann, da ist ein bisschen Nachhelfen doch wirklich nur im Sinne des Rechts. Oder etwa nicht?