Und noch eine zentrale Datenbank

Daten Speicherung berichtet über die Pläne der Bundesregierung in einer „zentralen Speicherstelle“ („Elektronischer Einkommensnachweis“, ELENA) sämtliche Einkommensdaten abhängig Beschäftigter der letzten vier Jahre zu erfassen.

Damit sollen Sozialmissbrauch unterbunden und Bürokratie abgebaut werden. Das heißt aber im Klartext auch, dass demnächst zehntausende von Sachbearbeitern Zugriff auf persönliche Vermögensangaben haben. (…) Zugriff sollen neben Finanz- auch Sozialbehörden erhalten, insbesondere bei der Beantragung von Arbeitslosengeld. Auch bei kommunalen Verfahren (z.B. Wohngeld) und gerichtlichen Verfahren (z.B. Prozesskostenhilfe) soll Zugriff gewährt werden.

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