Entscheidungen an Hand der Höhe eines Scorewertes
Mal wieder ein Link für die “Ich-habe-nichts-zu-verbergen” Vertreter.
Aus einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 21.12.2007 im Rahmen einer Prüfung von 26 Telekommunikationsunternehmen.
- Bei allen Unternehmen werden Verträge nur abgeschlossen, nachdem bei Auskunfteien Auskünfte über die Antragsteller eingeholt wurden. In vielen Fällen handelt es sich dabei um sog. Score-Werte, die über das individuelle Risiko Auskunft geben sollen, auch wenn der Betroffene sich bisher stets vertragstreu verhalten hat. Über dieses Verfahren werden die Betroffenen in vielen Fällen nur unzureichend informiert.
- Bei vielen Unternehmen entscheidet nicht ein Mensch darüber, wer einen Vertrag erhält, sondern die Entscheidung erfolgt automatisiert und hängt etwa allein von der Höhe eines Scorewertes ab. Diese Praxis verstößt gegen § 6a Abs. 1 BDSG, der es ausdrücklich verbietet, Entscheidungen, die für den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeinträchtigen, ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zu stützen, die der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen.

