Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken
Bundespräsident Horst Köhler hat, wie zu erwarten war, das Gesetz Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet.
Der Bundespräsident habe das Gesetz nach intensiver Prüfung ausgefertigt. “Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten.”

