Die Diskussion um den Bundestrojaner ist albern …

… während noch diskutiert wird ob der Einsatz legal ist nutzt der Zollfahndungsdienst diese Technik um Internet-Telefonate abzuhören und auch das bayerische Landeskriminalamt hat bestätigt, ähnliche Taktiken angewendet zu haben.

Nach Ansicht des Innenministeriums ist die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) rechtlich gedeckt, da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle und nicht um die Ausspionieren von Daten. Auch die Installation eines Trojaners, der bei Internet-Telefonaten die Gespräche noch vor der Verschlüsselung abhört, sei in diesem Zusammenhang legitim. So hatte auch die Bundesjustizministerein Brigitte Zypries (SPD) im September argumentiert, als sie im September die Sicherheitsbehörden aufforderte, die technischen Vorraussetzungen dafür zu verbessern.

Update: Das LKA Bayern bestreitet Trojaner-Einsatz

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