Stasi 2.0 aus/aufbauen
Der Berliner Zeitung liegt der Entwurf eines “Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” vor, welcher einmal mehr deutlich macht wo die Reise hin geht.
Demnach soll das BKA für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen dürfen.
Ja, ja 5 bis 10 “Maßnahmen” im Jahr, aber keine Zeit die absegnen zu lassen.
Zudem soll dem Bericht zufolge ein Zugriff auf Computer künftig auch dann erlaubt sein, wenn von der Maßnahme auch unverdächtige Personen betroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist.
War ja nicht wirklich anders zu erwarten und straft die Äußerungen Lügen die da behaupteten man würde das nur sehr gezieht einsetzen, denn
Auch der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, ist dem Bericht zufolge in dem Gesetzesentwurf deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von “Kontakt- und Begleitpersonen”, derer sich potentielle Täter “zur Begehung der Straftat bedienen könnten”.
Heribert Prantl zieht in der südeutschen eine Parallele zur Debatte um den “Großen Lauschangriff”
Die Lauschangriff-Kampagne war vor allem ein Propaganda-Instrument zur politischen Profilierung auf Kosten der Grundrechte.
Und da das ja schon mal funktioniert hat…
Schäuble und Co. rechnen damit, dass das, was schon einmal politisch funktioniert hat, heute wieder funktioniert: Mit der Wanze zwei soll der politische Erfolg der Wanze eins wiederholt werden. Wie die windelweiche Reaktion einiger SPD-Politiker zeigt, ist das Kalkül nicht ganz unberechtigt.

