Undemokratischen Umtriebe
Seit gut zwei Jahren sollen Bundesbehörden bereits Online-Durchsuchungen durchführen, obwohl der Bundesgerichtshof solche mangels Rechtsgrundlage im Januar diesen Jahres für unzulässig erachtet hat.
Rabenhorst findet treffende Worte:
Das Gebaren, neuartige, unkontrollierbare und invasiv in Grundrechte eingreifende Überwachungstechniken wie die Online-Durchsuchung, die in § 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und § 3 des BND-Gesetzes nicht grundiert sind, seit 2005 in Dienstvorschriften (WAS steht da noch alles drin?) zu verstecken, ist auch nichts anderes als die klandestine Absprache einer Vereinigung der Organisierten Kriminalität. Es ist der bewußte Missbrauch der obigen Artikel durch die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium, der die “Dienstvorschrift” zu Tür und Tor für alle nur denkbaren Überwachungmethoden und -techniken macht.

