Puzzelstück zur biometrischen Fahndung

heise zitiert einen Bericht der taz nach dem die Bundesregierung plant das Passgesetz zu ändern.

Demnach soll die Polizei künftig bei der Verbrechersuche automatisch auf digitalisierte Passbilder zugreifen können. In der Koalition sei nur noch umstritten, ob Fingerabdrücke im zentralen Register gespeichert werden sollen.

Bei der Einführung des biometrische Reisepass hiess es noch die biometrischen Merkmale sollten nur der Identifizierung des Passinhabers dienen und könnten gar nicht zu Fahndungszwecken benutzt werden.

Einmal mehr der Beweis, dass 1.) Datenschützer gar nicht paranoid genug sein können und 2.) die werten Politiker durch die Bank weg Lügner sind.

rabenhorst kommentiert:

Was man damit langfristig erreichen könnte, wenn die ganzen “Kinderkrankheiten”, Fehler und noch geltenden technischen und politischen Beschränkungen ausgemerzt sind, wäre keine “Sicherheitsarchitektur” zwecks “kriminalistischer Fahndung”, sondern eine (fast) lückenlose “Lokalisierungs- und Identifizierungsarchitektur” zur gesellschaftspolitischen “Überwachung und Kontrolle” von einzelnen Individuuen, Gruppen bis theoretisch hin zu ganzen Bevölkerungen über den Erdball hinweg, an deren Interfaces Sicherheitsbeamte nur einen Namen, eine eindeutige ID-Kennung, die sich auch im RFID-Chip verewigen lässt oder ein biometrisches Merkmal einzugeben brauchen, um zu erfahren, wo im öffentlichen Raum sich gerade ein Individuum befindet und/oder sich mit anderen Individuen zusammenfindet.

Possibly related posts (automatically generated)