maas_rechtsanwälte berichten über den nicht offensichtlichen Zusammenhang des Telemediengesetzes und den Melde- und Steuerbehörden.
Demnach soll jeder (!) Steuerpflichtige über ein bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal, nämlich eine Identifikationsnummer verfügen. Diese wird bei wirtschaftlich Tätigen “Wirtschafts-Identifikationsnummer” genannt (§ 139c AO).
Sie hat mit der USt-ID nichts zu tun, sondern ist von dieser gerade zu unterscheiden. (…)
Das Melderechtsrahmengesetz sieht vor, dass die “Meldebehörden im Melderegister (…) für Zwecke der eindeutigen Identifizierung des Einwohners in Besteuerungsverfahren” dieses neue einheitliche Identifikationsmerkmal erfassen sollen.
Damit sind zwischen Melde- und Steuerbehörden Datenabgleichungen nicht nur möglich, sondern gesetzlich vorausgesetzt.
War so was nicht (bis vor kurzem zumindest) verboten?!?
via fefe