Staatlich finanzierte Hacker

Der Bundestag hat dem Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit von Wolfgang Schäuble zugestimmt.

Dazu bei heise:

In dem ausgearbeiteten Programm, (…) , erklärt das Innenministerium, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein. Das sei “personell und technisch äußerst aufwendig”. Diese Maßnahmen sollen dann möglich sein, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und ein Richter zugestimmt hat.

Das Ganze klingt doch recht realitätsfern.

Theoretisch müsste das BKA auf jedem Rechner, für PC, Mac und alle LINUXe (ganz zu schweigen von Solaris-Maschinen) einen Trojaner einschleusen, den der Nutzer auch nicht entfernen darf.

Spiegel-Online weisst dann auch noch auf einige offene rechtliche Fragen hin:

Der Bund kündigt den Ausbau der Netz-Kontrollen gerade zu einem Zeitpunkt an, zu dem solche Maßnahmen vorübergehend auf Eis liegen: wegen eines rechtlichen Bewertungsstreits innerhalb der Bundesregierung. Es bestehen Zweifel, ob die Online-Durchsuchungen über die Strafprozessordnung (StPO) abgesichert sind.

Vor kurzem erst hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof nach Angaben des Innenministeriums einen entsprechenden Überwachungsantrag abgelehnt. Umstritten ist, ob Paragraph 100a und 102 der StPO, die Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen regeln, für die Computer-Überwacher tatsächlich ausreichen.

Wenn das nicht ernst gemeint wäre könnte man ja einfach nur lachen.

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