DNA-Sippenhaft
rabenhorst berichtet über einen Artikel aus dem Independant:
Laut des Artikels sieht die noch interne, aber der Zeitung vorliegende Richtlinie des britischen Innenministeriums vor, dass die Polizeibehörden bei Verdächtigen in Ermittlungsverfahren, deren DNA Spuren an Tatorten aufgefunden wurden, Ausschau nach DNA Mustern in der DNA Datenbank halten, die ähnliche Sequenzen aufweisen wie die aufgefundene DNA des Verdächtigen. Bei Übereinstimmung werden die über den Abgleich identifizierten Verwandten und Familienmitglieder zur Herausgabe aller Namen und Adressen weiterer Verwandter gezwungen, von denen dann die Polizeibehörden ebenfalls Blut- oder Gewebeproben nimmt, um die daraus ermittelte DNA mit der aufgefundenen DNA Spur abzugleichen. Das geht dann so weiter, bis die Polizei über das sogenannte “Family Searching” auf die DNA des eigentlichen Verdächtigen stößt.
Weigern sich die Verwandten, kann die Polizei bei Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen die Herausgabe aller medizinischen Aufzeichnungen und Proben erzwingen. Die Verweigerer sollen in diesem Fall auch als kriminelle Verdächtige eingestuft werden.

