Identifizierungspflicht von E-Mail-Nutzern
heise berichtet über einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium der die Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung weiter zementieren soll.
[Der Entwurf] fordert eine Identifizierungspflicht von E-Mail-Nutzern und eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsservern. (…) Anbieter von E-Mail-Konten müssen nach dem Entwurf Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren.
Die gravierenden Grundrechtseingriffe tut der Entwurf lapidar mit dem Kommentar
das öffentliche Interesse “der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung” überwiege
ab.
Weiter stramm in den Überwachungsstaat.

