Peter Schaar kritisiert die Anti-Terror-Datei
Peter Schaar sieht schwerwiegende verfassungsrechtliche Risiken bei der Anti-Terror-Datei.
Tatsächlich enthält der Gesetzentwurf jedoch einen recht umfangreichen Datenkatalog mit teilweise sensitiven Informationen. Umso wichtiger wäre es, den Kreis der beteiligten Behörden im Hinblick auf das sensible Datenmaterial zu beschränken. Statt dessen ist vorgesehen, auch weiteren Polizeivollzugsbehörden auf unterer Ebene den Zugriff auf die Datei einzuräumen, was im Hinblick auf das Trennungsgebot sehr kritisch zu sehen ist.
In der Datei werden nicht nur terrorverdächtige Personen erfasst, sondern auch Kontaktpersonen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Verbindung zu Terrorverdächtigen sprechen. (…)
Der Gesetzentwurf sieht einen umfangreichen Katalog von Grunddaten und erweiterten Grunddaten vor. Ergänzend soll auch die Aufnahme besonderer Bemerkungen, ergänzender Hinweise und Bewertungen in Freitextform zulässig sein. Hiermit wird den Polizeibehörden u.U. der Zugriff auf weiche, d.h. nicht gesicherte, Informationen eröffnet, die als solche für ihre Aufgabenerfüllung weder geeignet noch erforderlich sind.

