Elektronische Totalkontrolle?

Argumentationspapier des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zum geplanten Kfz-Kennzeichen-Scanning in Schleswig-Holstein.

Die von der Landesregierung Schleswig-Holstein geplante Regelung zum Kfz-Kennzeichen-Scanning genügt nicht der verfassungsrechtlichen Anforderungen und würde voraussichtlich im Fall einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung aufgehoben. Sie erlaubt ohne erkennbare zeitliche und räumliche Schranken und ohne jede verfahrensrechtlichen Eingrenzungen den Einsatz an jedem Ort und zu jeder Zeit in Schleswig-Holstein. D.h. alle Straßennutzenden des Landes müssten damit rechnen, zunächst einmal über ihr Kfz-Kennzeichen erfasst zu werden. Sie müssten aber auch damit rechnen, dass diese Daten längerfristig gespeichert werden oder auf Grund dieser Daten weitere polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden. Voraussetzung hierfür ist jede wie auch immer geartete praktisch relevante polizeiliche Zielrichtung. Es ist nicht gewährleistet, dass eine nachträgliche Unterrichtung erfolgt, so dass zumindest im Nachhinein Rechtsschutz gesucht werden könnte.

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