Vorbeugende Telefonüberwachung nur noch unter strengen Auflagen

Ein kleiner Lichtblick.

heise berichtet:

Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass Niedersachsens Sicherheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Laut dem Sicherheitsgesetz sollte die Polizei die Möglichkeit erhalten, ohne konkreten Tatverdacht Telefone abzuhören. Die vorbeugende Telefonüberwachung ist nach der Entscheidung des Gerichts (Az.: 1 BvR 668/04) nur noch unter strengen Auflagen möglich.

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